Mit AVT in die neue Spielverordnung TR 5.0

Was ändert sich für den Unternehmer?

TR 5 in Kraft

10.11.2018 –
Sämtliche Geldspielgeräte nach der technischen Richtlinie 4 (TR 4) verlieren ihre Zulassung und dürfen nicht mehr betrieben werden.

Als Aufstellungsunternehmen , Spielhallen- und Spielothekenbetreiber oder Gastronom mit Eigenaufstellungen heißt es, jetzt die richtigen Entscheidungen zu treffen, um für die Zukunft klug und sicher aufgestellt zu sein.Für alle aus dem Hause AVT gelieferten Geräte nach TR 4 bieten wir attraktive Angebote für eine Umstellung oder einen Austausch in Geräte nach TR 5.

AVT gewährleistet einen einfachen Übergang zu TR 5 – wirtschaftlich, technisch und organisatorisch.

Die wesentlichen Unterschiede von TR 5 Version 1 und TR 5

In der TR 5 Version 1 müssen noch keine Identifikationsmittel (z.B. Spielerkarte) und auch keine Fiskaldatenspeicherung (Finanzamtstick) vorhanden sein. Der Gesetzgeber hat die TR 5 Version 1 ausdrücklich als Übergangslösung vorgesehen, die den Weg in die TR 5 Welt erleichtern soll. Die TR 5 Version 1 darf bis Februar 2021 betrieben werden.

Ab dann sind nur noch Geldspielgeräte nach TR 5 mit Fiskaldatenspeicher und Identifikationsmittel zulässig.

TR 5.0 Version 1

Bei und können Sie weiterhin Geldspielgeräte ohne Spieleridentifikationsmittel („ohne Spielerkarte“) bekommen, nach TR 5 Version 1.

Ihre Vorteile der TR 5 Version 1

  • TR 5 Version 1 darf bis Februar 2021 betrieben werden
  • Einfaches Handling
  • Kein zusätzliches Personal
  • Währung der Anonymität für den Gast
  • Keine Gerätefreischaltung nötig

TR 5.0 Vollversion (ab 02.2021 - V2)

Mit dem Fiskaldatenspeicher wollen die Behörden absolut sicher gehen, dass die, die vom Gerät erzeugten Daten, manipulationssicher und vollständig erfasst und für die Dauer von 10 Jahren unangreifbar gesichert sind. Schlussendlich ist der Fiskaldatenspeicher ein behördliches Kontrollinstrument, das aus den neuen Anforderungen der Spieleverodnung entwickelt wurde.

Was ändert sich für den Spielgast?

Einzahlung

Es kann nur noch mit 10,00 € auf dem Geldspeicher gespielt werden. Beispiel: Zahlen Sie 15,00 € auf dem Automaten ein werden Ihnen 5,00 € wieder ausgezahlt.

Einsatztaste

Laut Gesetzgeber darf der Einsatz nicht mehr automatisch erfolgen, sondern nur noch manuell über die „EINSATZ“-Taste erfolgen. Somit wird die Ausspielung auf die „Mini-Walze“ ausgelöst.

Mini-Spiel

Der Einsatz- & Spiel-Wert müssen dabei nicht immer identisch sein. (+/- 10; +/- 20 oder +/- 0,01 ).

Spielpausen

Informieren Sie sich hier über die bereits bekannte Spielpause nach 60 Minuten, sowie der neuen Unterbrechungspause nach 180 Minuten Spielbetrieb.

Es müssen nun vor der Unterbrechungspause alle Zählerstände zurück auf 0 gesetzt werden. Die 3 Automatikstufen sorgen dafür, dass Ihnen bei hohen Zählerständen nichts verloren geht.

Maximalgewinn & -verlust

Der maximale Verlust pro Stunde von 80,00 € wurde nun bei TR5.0 Geräten auf 60,00 € reduziert.

Zudem wurde der maximale zulässige Gewinn pro Stunde von 500,00 € auf 400,00 € ebenfalls reduziert. 
Sobald eine dieser Grenzen erreicht wurde, findet für eine gewisse Zeit keine Ausspielung zwischen Geldspeicher und Bank und umgekehrt statt.

Freischaltung des Gerätes

Möchten Sie an einem Gerät TR 5.0 spielen, ist keine Freischaltung des Gerätes erforderlich. Für Geräte mit Bauart TR 5.0 Version 2 ist jedoch ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel (Pin Code, Karte oder Barcode) vorgeschrieben. Möchtest Sie an so einem Gerät spielen, wenden Sie sich bitte an das Service-Personal.